·„Achte auf die
gesetzlichen Regelungen!
·[...].
·Es ist
voellig legal, kurze Auszuege aus urheberrechtlich geschuetzten Werken zu informationellen Zwecken zu
posten. Was darueber hinaus
geht, ist illegal. Zu den urheberrechtlich geschuetzten Werken gehoeren unter anderem
Zeitungsartikel, Liedtexte,
Programme, Bilder etc.
[...].
Achten Sie darauf, dass Sie mit
Ihrem Artikel keine Gesetze brechen,
und bedenken Sie, dass sich evtl. jeder strafbar macht, der solche Informationen auf dem eigenen Rechner haelt und anderen zugaenglich macht.“
(Netiquette, Absatz 13, www.forchheim.baynet.de/netiquette.html)