TÜV Rheinland Institut für Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile |
Teilegutachten Nr. 56210027-00 | TÜV Rheinland Gruppe |
Prüfgegenstand | : Rad-Reifenkombinationen | |
Radtyp | : E553438 / ARTEC | |
Antragsteller | : Toyota Deutschland GmbH, 50858 Köln |
Prüfgegenstand | : | Rad-/Reifenkombinationen |
Radtyp | : | E553438 / ARTEC 5,5Jx13H2,ET+38,Lk 100/4 |
Fahrzeugtypen | : | P8 - STARLET P9 - STARLET E9 - COROLLA E9F - COROLLA 4WD T17 - CARINA II T18 - CELICA |
Teilegutachten
Gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
(Arbeitsunterlage für den amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfer oder den Prüfingenieur der amtlich anerkannten Überwachungsorganisation bei Fahrzeugprüfungen gemäß § 19 Abs. 3 StVZO bzw. für den amtlich anerkannten Sachverständigen bei Fahrzeugprüfungen gemäß § 21 StVZO)
über die Begutachtung von Rad-/Reifenkombinationen mit geänderten Funktionsmaßen
Nach erfolgter Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nicht, wenn das Fahrzeug unverzüglich zur Abnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO einem amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfer oder Prüfingenieur vorgestellt wird und dieser den bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau der beschriebenen Umrüstung auf diesem Teilegutachten schriftlich bestätigt hat. Diese Bestätigung kann auch auf einem Vordruck gemäß Verkehrsblatt 1994, Heft 3, Seit 148 erfolgen.
Dieses Teilegutachten oder die o.g. Bestätigung ist mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die Pflichten nach § 27 StVZO (Meldepflicht) bleiben hiervon unberührt.
Mit der Beigabe dieses Teilegutachtens zu dem vorgenannten Prüfgegenstand bescheinigt der Antragsteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und Handelsware.
Toyota Deutschland GmbH
Bachemer Landstr. 2
50858 Köln
Technischer
Überwachungs-Verein Rheinland e.V.
Institut für Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, 51105 Köln (Poll)
3.1 | Beschreibung der Umrüstung und Angaben zum Fahrzeugteil | ||
Art | : | vom Serienstand abweichende Rad-/Reifenkombinationen | |
Radtyp | : | E553438 | |
Ausführung | : | T | |
Hersteller | : | ARTEC Autoteile Handels GmbH 35745 Herborn-Hörbach |
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Felgengröße | : | 5,5Jx13H2 | |
Einpreßtiefe in mm | : | 38 (positiv) | |
Lochkreisdurchmesser in mm | : | 100 | |
Lochzahl | : | 4 | |
Mittenlochdurchmesser | : | 54,2 | |
Zentrierart | : | Mittenzentrierung | |
zul. Radlast in kg | : | 470 | |
zul. Abrollumfang in mm | : | 1770 | |
Kennzeichnung | : | Radtyp, Ausführung, Felgengröße, Einpreßtiefe, Herstellername ('ARTEC')
sowie Herkunftsmerkmal ('Made in Germany') jeweils außen und/oder
innen eingegossen und/oder eingeprägt; außer diesen Identifizierungsmerkmalen können weitere Kennzeichnungen vorhanden sein |
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3.2 | Eingangsdatum des Prüfgegenstandes / Prüffahrzeuges | : | 28.11.1995 |
3.3 | Datum der Prüfung | : | 28.11.1995 und 17.01.1996 |
3.4 | Ort der Prüfung | : | Köln |
4.1 | Verwendungsbereich | ||
Fahrzeughersteller | : | Toyota / J Toyota Europe / B |
Typ | Handelsbez. | ABE-Nr. / EG-BE-Nr. | Ausführungen / Leistung in kW | zul. Bereifung | Auflagen, Hinweise |
P8 | STARLET | F437 | alle | 165/70R13 175/70R13 |
1) bis 7) |
P9 | STARLET | e6*93/81*0020*.. | alle | 165/70R13 175/70R13 |
1) bis 7) |
E9 | COROLLA | E659 | 47, 49 | 165R13 175/70R13 |
1) bis 7) |
55, 66, 77 | 155R13 175/70R13 |
1) bis 7) | |||
E9F | COROLLA 4WD | E896 | alle | 165R13 185/70R13 |
1) bis 7) |
T17 | CARINA II | E868 | 54, 66, 72, 75 | 165R13 185/70R13 |
1) bis 8) |
T18 | CELICA | F411 | 77 | 165R13 185/70R13 |
1) bis 7) |
4.2 | Auflagen und Hinweise | |
1) | Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. | |
2) | Zur Befestigung der Räder nur die vom Radhersteller mitgelieferten Kegelbundmuttern verwendet werden. | |
3) | Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummiventil oder Metallschraubventil mit Überwurfmutter von außen zulässig, die den Normen DIN, TRA oder E.T.R.T.O. entsprechen. Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210km/h (einschließlich Toleranz) sind nur Metallventile zulässig. | |
4) | Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen nur Klammer- oder Klebegewichte an der Innenseite der Räder verwendet werden. Die Auswuchtgewichte dürfen nicht im Bereich des Bremssattels angebracht werden. | |
5) | Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades soll nur mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als unbedingt erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. | |
6) | Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich. | |
7) | Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestfülldruck zu beachten ist. | |
8) | Nur für Fz.-Ausführungen bis max. 915 kg zul. Achslast hinten. |
5.1 | Prüfgrundlage Prüfgrundlage ist das VdTÜV-Merkblatt Nr. 751 "Begutachtung von baulichen Veränderungen an Pkw und Pkw-Kombi unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit" (Stand 02/90) |
5.2 | Prüfungen und deren Ergebnisse Aufgrund der angewendeten Verfahren ist sichergestellt, daß die Meßgenauigekeit der quantitativen Prüfergebnisse sowohl den Anforderungen der unter Punkt 5.1 gelisteten Prüfgrundlagen als auch dem Erlaß des Bundesministeriums für Verkehr BMV/StV13/362300-02 vom 19.04.1984 entspricht. |
5.3 | Gültigkeit der Prüfergebnisse Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die unter Punkt 3 beschriebenen Prüfgegenstände unter Berücksichtigung des unter Punkt 4 angegebenen Verwendungsbereichs. |
Siehe Hinweise unter 4.2.
Ziff. 33 (Bemerkungen) | : | ZU ZIFF.20 BIS 23:AUCH GE- NEHM. ... A.LM-RAD 5,5JX13H2,ET+38, ARTEC TYP E553438T* OHNE BESCHRAENK.U.AUFL.* (... Größenbezeichnung der Bereifung ergänzen) |
B Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- bzw. Anbaus
Die im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeuge entsprechen nach der Umrüstung - bei Beachtung der genannten Auflagen/Hinweise - insoweit den heute gültigen Vorschriften der StVZO.
Dieses Teilegutachten umfaßt die Seiten 1 bis 6 - einschließlich Anlage B - und darf ohne schriftliche Genehmigung des Prüflaboratoriums nicht auszugsweise vervielfältigt werden.
Es verliert seine Gültigkeit, wenn sich auf die Umrüstung bezogene Vorschriften ändern oder wenn die Fahrzeuge Änderungen aufweisen, die die beschriebene Umrüstung beeinflussen.
Köln, 05.02.1996
se/gs
TECHNISCHER ÜBERWACHUNGS-VEREIN RHEINLAND E.V.
PRÜFLABORATORIUM
anerkannt von der Anerkennungsstelle
des Kraftfahrt-Bundesamtes der
Bundesrepublik Deutschland
unter KBA-Register-Nummer KBA-10/1
Thomas Sasse
Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- bzw. Anbaus durch
den amtlich anerkannten Sachverständigen / Prüfer oder Prüfingenieur
(s. Punkt 0. Allgemeines)
Fahrzeugtyp | : |
Fahrzeughersteller | : |
Fahrzeug-Ident.-Nr. | : |
begutachtete Kombination / Umrüstung Ausführung |
: |
Hiermit wird bestätigt, daß der Ein- bzw. Anbau ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den o.a. Angaben und den geltenden Vorschriften entspricht.
Untersuchungsbericht- / Gutachten-Nr. | : |
Ort und Datum | |
Unterschrift und Name des aaSoP / Prüfingenieurs |
Stempel |