Wir zahlen generell für Folgendes:
40 € studentenbezogene Verwaltungsleistungen (kurz: Verwaltungsgebühr)
60 € Studentenwerksbeitrag
- durch die Zahlung dieses Beitrags (den man nicht umgehen kann) ist der Student haftpflichtversichert und berechtigt zur Nutzung des psychotherapeutische Beratungsstelle des Studentenwerks
Das Zahlen an sich geht ganz einfach. Per Lastschrift kann sie online direkt überwiesen werden. Dafür geht ihr auf die Homepage für studentische Selbstbedienungsfunktionen. Diese erreicht ihr z.B. über die HP des Studienbüros (www.zvw.uni-karlsruhe.de/studienbuero.php).
Wer allerdings zur Zahlung übers Internet hat, der kann auch ganz normal auf die Sparkasse gehen und einen Überweisungsschein ausfüllen. Bei beiden Transaktionen gilt allerdings: KENNUNG NICHT VERGESSEN!!! Die persönliche Kennnummer setzt sich aus eurer Matrikelnummer und einigen weiteren Ziffern zusammen. Ihr findet sie - wo sonst - ebenfalls auf der Selbstbedienungs-HP.
Wichtig bei der Überweisung: Vergesst eure Kennung nicht. Sonst weiß keiner, wer da nun seinen Beitrag überwiesen hat und ihr müsst eventuell zweimal löhnen.
Wer nicht zahlt, hat ein Problem. Hat er/sie trotz Mahnung nach Ablauf der Frist nicht den Semesterbeitrag nicht gezahlt, der wird mit sofortiger Wirkung exmatrikuliert. Nur wer nachweisen kann, dass der Betrag nicht durch eigenes Verschulden nicht gezahlt wurde (z.B. Verzögerung durch die Bank), darf sich weiterhin Student nennen.
Aber nicht jeder muss sich rückmelden. Wessen Prüfungstermin für den Abschluss (Folge: Beendigung des Studiums, Exmatrikulation) geringfügig ins neue Semester hineinfällt, der kann den Geldbeutel getrost zulassen. Wenn keine weiteren Vorlesungen besucht werden und die Prüfung noch zum letzten Semester zählt, der muss nur eines tun: Sich für den 30. September Exmatrikulieren. Offiziell gehört die Prüfung dann zum vergangenen Semester.
Wer noch Fragen hat, der kann sich direkt im Studienbüro, Gebäude 10.12 informieren.