Er ist vielen ein Dorn im Auge. Einige halten ihn
sogar für verfassungswidrig. Die Rede ist von dem so genannten „Gesinnungstest“ für
muslimische Einwanderer in Baden-Württemberg. Es gab sicherlich auch
viele Missverständnisse in der Bevölkerung. Das Innenministerium des
Landes legt sehr viel Wert auf die Bezeichnung „Gesprächsleitfaden“. Nach Aussage des Ministeriums handelt es sich
bei dem Fragenkatalog lediglich um eine Richtlinie, keinesfalls
eine Vorschrift. Die dort enthaltenen
Fragen sollen den Bewerbern sinngemäß gestellt werden. Welche und wie
viele Fragen gestellt werden, liegt im Ermessen der
jeweiligen Beamtin oder des jeweiligen Beamten. Auch die Auswertung der Antworten obliegt der
Laune der Staatsdiener. Weitere Informationen: Fragebogen in der TAZ Online Innenministerium Baden-Württemberg |