Er ist vielen ein Dorn im Auge. Einige halten ihn sogar für verfassungswidrig. Die Rede ist von dem so genannten „Gesinnungstest“ für muslimische Einwanderer in Baden-Württemberg. Es gab sicherlich auch viele Missverständnisse in der Bevölkerung. Das Innenministerium des Landes legt sehr viel Wert auf die Bezeichnung „Gesprächsleitfaden“. Nach Aussage des Ministeriums handelt es sich bei dem Fragenkatalog lediglich um eine Richtlinie, keinesfalls eine Vorschrift. Die dort enthaltenen Fragen sollen den Bewerbern sinngemäß gestellt werden. Welche und wie viele Fragen gestellt werden, liegt im Ermessen der jeweiligen Beamtin oder des jeweiligen Beamten. Auch die Auswertung der Antworten obliegt der Laune der Staatsdiener.

Weitere Informationen:

Fragebogen in der TAZ Online

Innenministerium Baden-Württemberg