Aktuell am weitesten Verbreit ist der Lichtruf, auch unter
Schwesternruf bekannt. Das bis heute verwendetet Grundprinzip wurde
in den 1880er Jahren entworfen. Mit der Lichtruf-Anlage soll das
Herbeirufen des Pflegepersonals durch den Patienten ermöglicht
werden. Prinzipiell wird beim Lichtruf ein Lichtsignal im
Aufenthaltsort der zuständigen Person ausgelöst. Es können dabei
auch akustische Signale verwendet werden. Die Anlage muss so
komzeptioniert sein, das erkenntlich ist wo der Lichtruf ausgelöst
worden ist. Mit der Zeit wurden viele Varianten davon entwickelt,
die über Gegensprechanlagen auch ein akustische Kommunikation
ermöglichen.
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