Für allgemeine Installationen (z. B.
in Gebäuden) ist in der DIN VDE 0100-410:2007-06 in Abschnitt
414.4.1 festgelegt: „PELV-Stromkreise und/oder Körper der durch die
PELV-Stromkreise versorgten Betriebsmittel dürfen geerdet werden.“
Für die „Elektrische Ausrüstung von Maschinen“ ist in der
EN 60204-1:2006 (VDE 0113-1), in Abschnitt 6.4.1 festgelegt,
dass eine Seite des Stromkreises oder ein Punkt der Energiequelle
des PELV-Stromkreises an das Schutzleitersystem angeschlossen werden
muss. Diese Aussage bezieht sich also ausschließlich auf die
elektrische Installation von Maschinen.
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