Zum korrekten Prüfen
der Bremswirkung ist vor jedem Beginn der
Prüfungen eine Warmlaufphase der Bremsen zu
durchlaufen. Hierbei muss jede Achse des
Fahrzeugs einzeln eingebremst werden. Nach
erreichen der Startlinie am Punkt zwei (Abb.
…) wird der Bremsvorgang bei einer
Anfangsgeschwindigkeit zwischen 12,5 und 25
km/h begonnen. Während des Einbremsvorgangs
darf das Rad nicht blockieren.
Das Ziel des Einbremsen ist, dass ein
möglichst konstanter Bremsweg wiederholt
generiert werden kann. Dazu sind
Stoppbremsungen wiederholt durchzuführen.
Der Warmlaufdurchgang kann abgebrochen
werden, sobald der Mittelwert der Bremswege
aus den letzten 5 Bremsungen um nicht mehr
als 10% schwankt. Die Durchführung der
Warmlaufphase wird abgebrochen, wenn die
Zahl der Stoppbremsungen größer als 25 wird.
Anforderungen
an Lastaufnahmen
Die Anbringung von
Lastenaufnahmen darf nur an dafür
vorgesehenen Teilen des Lastenfahrrads
erfolgen. Es darf kein Schwingen der
Lastenaufnahmen während der Fahrt aufkommen.
Eine Behinderung
durch die Lastenaufnahme während des Zu-
oder Absteigens darf nicht zustande kommen.
Der Schwerpunkt der
Halterung zur Lastenaufnahme ist wenn
möglich so niedrig wie möglich zu halten.
Das maximale
Zuladungsgewicht muss vom Hersteller an gut
sichtbaren Stellen an den Lastenaufnahmen
gekennzeichnet werden.
Lastsicherung
Es ist auf eine
gleichmäßige Verteilung der Lasten zu
achten.
Lasten sind mit
entsprechend an der Lastenaufnahme
vorgesehenen Halterungen gegen umfallen, hin
und her rollen, herabfallen und verrutschen
bei Vollbremsung oder plötzlicher
Ausweichbewegung zu befestigen.
Prüfungsablauf
Anfangsgeschwindigkeit zwischen 12,5 und 25
km/h
Betätigungskraft des
Bremshebels darf maximal 180 N betragen
Erfassung der
Mindestbremsverzögerung (±1%
Toleranzen des Aufzeichnungssystems)
Verlassen der
Fahrspur um mehr als 5% der Bremsweglänge
nicht zulässig dabei ist das Gegenlenken
nicht gestattet.
Anbringung der
Beladung bis zum maximal zulässigen
Gesamtgewicht von 300kg.
Prüfumstände und Vorgaben
Die Prüfstrecke in
einer Halle zu benutzen ist von Vorteil, da
so Prüfumstände besser vordefiniert werden
können. Steht keine Halle zur Verfügung wie
im Fall Informationstechnik Labor, so ist
die Prüfstrecke im Freien durchzuführen.
Das Gefälle der
Prüfstrecke darf 0,5 % nicht überschreiten.
Falls das Gefälle < 0,2 % beträgt, werden
alle Durchläufe in die gleiche Richtung
ausgeführt. Dabei werden bei Gefällen (0,2 –
0,5)% die Durchläufe in abwechselnder
Richtung durchgeführt.
Gefälle
< 0,2 %
= gleiche Richtung
0,2 % <
Gefälle < 0,5 % = abwechselnde Richtung
Die Bremsprüfung ist
auf entweder
Beton
oder
glattem Asphalt durchzuführen. Der
Reibwert des Fahrradreifens zwischen
trockenem Belag muss mindestens 0,75
betragen. Der Reibbeiwert hängt spezifisch
davon ab welche Art und Zusammensetzung der
Fahrradreifen hat und in Bezug das auf dem
zu testenden Belag anhand einer Tabelle "reibwerte"
der Reibbeiwert abgelesen werden kann.
Für die Dauer und
Beginn der Prüfung muss die Strecke trocken
bleiben.
Das Prüffahrrad
wird auf die angegebene
Geschwindigkeit beschleunigt. Anschließend
werden die Pedale nicht weiter bewegt und
die Bremsen werden betätigt.
Die
Windgeschwindigkeit darf während der Prüfung
3m/s nicht überschreiten.
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