Da unbemannte Luftfahrzeuge große Potentiale in vielfältigen
Anwendungsbereichen bieten, finden sie im zivilen Einsatz sowie in
der Forschung seit einigen Jahren vermehrt Beachtung. Aus
Sicherheitsgründen ist es jedoch in der Nähe von Einrichtungen wie
Krankenhäusern, Flughäfen oder Grundstücken von Verfassungsorganen
untersagt den Luftraum mit einer Drohne zu nutzen. Um zu
Bildungszecken trotzdem abheben zu können, muss eine Drohne
dauerhaft eine feste Verbindung zum Boden haben. Ist dies der Fall,
so wird aus rechtlicher Sicht nicht von einem Flug gesprochen.
Eine Erweiterung des Fesselfluges um eine Energiezufuhr vom
Boden zur Drohne ist unter folgendem Link zu finden:
http://hit-karlsruhe.de/hit%2Dinfo/info%2Dws21/RC/ |