Angesichts der drohenden Fahrverbote und der überfüllten Innenstädte
in Deutschland gewinnt die urbane Mobilität immer mehr an Bedeutung.
Bisher konnten nur Pedelecs über die Pedelec-Verordnung zugelassen
werden.
Die restlichen E-Fahrzeuge auf den Straßen mussten als
Leichtkraftrad zugelassen werden.
Kleinere Fahrzeuge wie E-Scooter oder E-Longboards waren
bisher nicht zulassungsfähig. Im Februar 2019 hat die
Bundesregierung einen Gesetzesvorschlag für die Elektromobilität auf
Radwegen für solche Kleinstfahrzeuge verfasst. Diese Fahrzeuge haben
den großen Vorteil, dass sie durch ihre geringe Baugröße in
öffentlichen Verkehrsmitteln mitgenommen werden können. Sie sind
ideal für die Last Mile Solution. |