Fahrzeug |
Bemerkungen |
Zulassungsvorraussetzungen |
E-Bierkiste
Abb. 1.2: E-Bierkiste |
-
Projektarbeit der HsKa - Transport in öffentlichen
Verkehrsmitteln nur schwer möglich |
- Keine Zulassung - Umbau für
Straßenzulassung von der HsKa angedacht - Zulassung als
Mofa oder Trike denkbar (mit Versicherungs- kennzeichen und
Führerschein) |
E-Weinkiste
Abb. 1.3: E-Weinksite |
-
Projektarbeit der HsKa - Transportfahrzeug - Folgt
dem Nutzer |
- Keine Straßenzulassung |
E-Bike
Abb. 1.4: E-Bike |
- Fahrzeug
käuflich zu erwerben - Keine Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln
möglich - Höchstgeschwindigkeit und Leistung je nach
Fahrzeugklasse oder Zulassung |
- Zugelassen als E-Bike/Mofa
(Versicherungskennzeichen und Führerschein) - Zulassung
als Moped/Motorrad möglich (Kennzeichen und Führerschein) |
E-Draisine
Abb. 1.5: E-Draisine |
- Entwicklung
von Prof. Walter - Nicht unterstützend, keine
"Muskelkraft" des Fahrers notwendig - Eingeschränkte Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln |
- Nicht Straßenzulässig (eventuelle
Zulassung als E-Bike möglich) |
Pedelec
Abb. 1.6: Pedelec |
- Fahrzeug
käuflich zu erwerben - Unterstützt den Fahrer bis zur
Maximalgeschwindigkeit - Eingeschränkte Mitnahme in
öffentlichen Verkehrsmitteln |
- Zulassung nach Pedelec- Verordnung
- Kein Versicherungskennzeichen notwendig |
E-Longboard
Abb. 1.7: E-Longboard |
- Fahrzeug
käuflich zu erwerben - Transport in öffentlichen
Verkehrsmitteln gut möglich - Geschwindigkeit von bis zu
48 km/h möglich - Steuerung über Funkfernbedienung -
Lenkung durch Gewichtsverlagerung |
- Keine Straßenzulassung -
Zulassung auch nach aktueller
Elektrokleinstfahrzeuge- Verordnung nicht möglich |
E-Scooter
Abb. 1.8: E-Scooter |
- Fahrzeug
käuflich zu erwerben - Transport in öffentlichen
Verkehrsmitteln gut möglich, da meistens zusammenklappbar
- Höchstgeschwindigkeit 20 km/h |
- Straßenzulässig nach
Elektro- Kleinstfahrzeugverordnung - Nur auf dem
Fahrradweg zugelassen |
E-Auto
Abb. 1.9: E-Auto, Renault Twizy
|
- Fahrzeug
käuflich zu erwerben - Kein Kleinstfahrzeug |
- Straßenverkehrzulassung als
Personenkraftwagen |
Segway
Abb. 1.10: Segway |
- Fahrzeug
käuflich zu erwerben - Selbstbalancierend - Steuerung
durch Gewichtsverlagerung
|
- Straßenzulässig nach
Elektro- Kleinstfahrzeugverordnung - Nur auf dem
Fahrradweg zugelassen |
Airwheel / Hoverboard
Abb. 1.11: Airwheel |
- Fahrzeug
käuflich zu erwerben - Steuerung
und Lenkung durch Gewichtsverlagerung - Höchstgeschwindigkeit unter
20
km/h |
- Keine Straßenzulassung |
Lastentransporter Z.B.: Piaggio Fast Forward
Abb. 1.12: Piaggio Fast Forward |
- Mobiler
Einkaufskorb - Bedienung durch den Benutzer und über
vorher eingegebene Karten - Je nach Ausführung: Last von 18-100 kg möglich |
- Keine Straßenzulassung |